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Landgericht Hamburg entscheidet in einem kartellrechtlichen Verfahren gegen den größten deutschen Rundfunkvermarkter und zu Gunsten mehrerer kleiner Radiosender

07.09.2016

Die Kartellkammer des Landgerichts Hamburg hat am 7. September 2016 zu Gunsten von Schalast & Partner vertretener Radiosender entschieden, dass diese aufgrund diskriminierender Verhaltensweisen des Marktführers für Radiowerbung, der RMS Radio Marketing Service GmbH & Co. KG, in bestehende Vermarktungskombinationen aufzunehmen und zu gleichen Bedingungen zu vermarkten sind.

Die Kläger sind die Betreibergesellschaften unter anderem der lokalen Radiosender Radio Cottbus 94.5 und Radio Potsdam 89.2 und zählen allesamt zu der mittlerweile 16 Radiosender umfassenden The Radio Group. Die beklagte RMS Radio Marketing Service GmbH & Co. KG („RMS“) vermarktet als insoweit größter Anbieter nationale Werbezeiten sowie Online- und Audioangebote von privaten Radiosendern aus dem gesamten Bundesgebiet sowie Webradios und ist Marktführer im Bereich des privaten Rundfunks). Gemeinsam mit ihrer Konkurrentin, der AS&S Radio, die Werbezeiten hauptsächlich von öffentlich-rechtlichen Radiosendern vermarktet, kommt sie auf einen Marktanteil von geschätzt über 90%. Aus diesem Grund sah sie sich auch in der Vergangenheit häufig mit kartellrechtlichen Vorwürfen konfrontiert.

In dem hiesigen Verfahren warfen die Betreibergesellschaften der RMS vor, die Lokalradios zu diskriminieren und grundlos nicht in die Vermarktung aufzunehmen. Ihre Ansprüche stützten die Lokalsender insbesondere auf den Vorwurf, dass die RMS in der Vergangenheit die von ihr selbst aufgestellten Aufnahmekriterien nicht einheitlich gehandhabt habe, auf von ihren Gesellschaftern betriebene Radiosender nicht anwende und zudem willkürlich anpasse. Darüber hinaus warfen die lokalen Radiosender der RMS vor, sie trotz Erfüllung der Aufnahmekriterien bereits im Jahr 2011 nicht in die Vermarktung aufgenommen zu haben, um die Marktposition ihrer Gesellschafter weiter zu stärken. Ihre Ansprüche stützten die lokalen Radiosender insbesondere auch auf die marktbeherrschende Position der RMS und hiermit verbundene Pflichten gegenüber des Marktes und des Wettbewerbs.

Das Landgericht Hamburg hat nunmehr entschieden, dass die RMS die lokalen Radiosender sowohl in eine regionale als auch in eine nationale Vermarktungskombination zu marktüblichen Konditionen aufzunehmen hat. Ferner wurde festgestellt, dass den Radiosendern dieser Aufnahmeanspruch bereits ab dem Jahr 2012 zustand.

Ich freue mich über die Entscheidung des Landgerichts Hamburg – wie sicherlich viele andere Betreiber lokaler Radiosender auch. Nach mehr als 30 Jahren privaten Radios in Deutschland, wurde die bevorzugte Vermarktung der Gesellschafter der RMS, die allesamt selbst Betreiber von Radiosendern sind, endlich aufgehoben. Es wurde deutlich klargestellt, dass auch lokale Radiosender ein Recht auf angemessene Vermarktung haben und gegenüber ihren privaten Wettbewerbern in Verlagshand nicht diskriminiert werden dürfen.

Stephan Schwenk, Geschäftsführer der The Radio Group GmbH.

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

 

Gerichtliche Daten

Landgericht Hamburg, Urt. v. 7. September 2016, Az. 408 HKO 162/13

Berater The Radio Group

Schalast & Partner (Frankfurt): Dr. Andreas Walter, LL.M. (Partner) und Ramón Glaßl, LL.M.

Berater RMS

Latham & Watkins (Hamburg): Dr. Sebastian Seelmann-Eggebert (Partner) und Dr. Rüdiger Lahme

Hintergrund:

Schalast & Partner betreut The Radio Group laufend in sämtlichen rundfunkrechtlichen Fragen als auch in zahlreichen anderen rechtlichen Belangen sowohl vor als auch außerhalb von Gerichten und Medienanstalten.

Die Sozietät Schalast & Partner Rechtsanwälte mbB besteht seit 1998. Die mittelständische Kanzlei mit Standorten in Frankfurt am Main und Berlin berät nationale und internationale Mandanten in allen wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen, insbesondere in den Bereichen Banking, Corporate, Real Estate, Arbeitsrecht, M&A, TMT und Litigation.

Pressekontakt in dieser Sache:

Dr. Andreas Walter, LL.M. | Mendelssohnstraße 75-77 | 60325 Frankfurt am Main

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