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Neue Mobilität - neue Herausforderungen

02.05.2016, News

"Google-Auto verursacht ersten Unfall" – es ist lediglich ein knapper Artikel im Wirtschaftsteil der Frankfurter Allgemeine Zeitung vom 02. März 2016, aber er wirft ein Schlaglicht auf die Herausforderungen, die mit den neuen Mobilitätskonzepten verbunden sind.

Bekanntlich testet Google im Umfeld seiner Unternehmenszentrale in Mountain View in den USA selbstfahrende Autos im Straßenverkehr. Um die entsprechende Erlaubnis für Testfahrten zu erhalten, haben die Autos (noch) Lenkräder und Pedalen. Auch ein Fahrer sitzt im Wagen, der gegebenenfalls eingreifen kann

Nach der Meldung wollte das selbstfahrende Auto an einer Kreuzung rechts abbiegen. Es sei dabei nach links ausgewichen, weil es beim Abbiegen mehrere Sandsäcke habe umfahren müssen. In Folge dieses Manövers sei der selbstfahrende Wagen mit einem von hinten kommenden Bus kollidiert. Der Fahrer des Google-Autos habe den Bus im Rückspiegel gesehen, aber damit gerechnet, dass der Bus bremse und ihn einscheren lasse. Daher habe der Fahrer in das autonome Manöver des Wagens nicht eingegriffen.

Insgesamt hat Google nach eigenen Angaben mit seinen selbstfahrenden Autos mehr als zwei Millionen Kilometer zurückgelegt. Bei diesen Fahrten seien 17 kleinere Unfälle passiert, bei denen Google aber jeweils keine Schuld getroffen habe. Bei dem jetzt bekannt gewordene Unfall mit dem Bus hat Google erstmals zumindest eine teilweise Verantwortlichkeit zugegeben. 

Der Vorgang zeigt exemplarisch die Herausforderungen, vor denen nicht nur die Ingenieure, sondern auch die Juristen angesichts der rasanten Entwicklung rund um das "vernetzte Auto" stehen. Wie kann ein gefahrloser Betrieb der untereinander vernetzten Teile gewährleistet werden? Wen trifft die Verantwortung im Falle eines Ausfalls der Systeme oder, wie hier, eines Unfalls? 

Neben derartigen produkt- und haftungsrechtlichen Fragestellungen erfordert der Kern der neuen Mobilitätskonzepte weitere Überlegungen. Dieser Kern besteht aus der angestrebten Interaktivität zwischen den unterschiedlichen Verkehrsbeteiligten – und zwar nicht nur zwischen den fahrenden Autos, sondern auch unter Einbeziehung des Öffentlichen Personennahverkehrs und weiterer Beteiligter wie beispielsweise der Versicherungen. Das Auto mutiert zur "Datenschleuder": Wer wann wie wohin fährt wird aufgezeichnet und kann ggf. kommerziell genutzt werden; KfZ-Versicherungen bieten bereits sogenannte Telematik-Tarife an, die bei umsichtiger Fahrweise zu Rabatten führen. Die datenschutzrechtliche Diskussion steht erst am Anfang; auch hier sind neue Antworten zum Umgang und zum Schutz der personenbezogenen Daten gefordert. 

Festzuhalten ist, dass die technische Entwicklung nicht aufzuhalten ist, sondern sich vielmehr beschleunigen wird. Experimentierten zunächst primär die digitalen Unternehmen an der Entwicklung des vernetzten Autos, nimmt sich mittlerweile auch die klassische Autoindustrie in erheblichem Umfang des Themas an. In rechtlicher Hinsicht sind daher Forschungs- und Entwicklungsverträge einschließlich komplexer urheberrechtlicher Regelungen sowie nicht zuletzt die diversen Aspekte der Finanzierung zu gestalten.  

Schalast & Partner bildet die verschiedenen juristischen Felder, die von den neuen Mobilitätskonzepten berührt werden und ineinander greifen, ab. Sprechen Sie uns gerne an, um die immensen Chancen der Entwicklung "unfallfrei" nutzen zu können.