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EZB konsultiert Leitfaden zu FinTech-Banken

29.09.2017, News

Die Europäische Zentralbank (EZB) konsultiert von Ende September 2017 bis Anfang November 2017 zwei neu entworfene und mit einer gewissen Spannung erwartete Leitfäden. Diese besonderen Erwartungen galten vor allem dem Entwurf des Leitfadens guide to assesments of fintech credit institution licence applications , von dem erwartet wurde, dass er letztlich FinTechs die Möglichkeit eines begrenzten aber vereinfachten Marktzugangs bieten könnte. Eine solche Sandbox, die FinTech-Unternehmen vereinfacht gesagt durch partielle Reduzierung der Aufsichtsdichte mehr Raum und Luft zum herumprobieren gibt, träumt eine Vielzahl junger FinTech-Unternehmen schon lange. Diesumso mehr seit die britische Finanzaufsicht FCA ein solches Konzept für das Vereinigte Königreich implementiert hat. Dieser Sandbox-Idee hat die deutsche Finanzaufsicht BaFin immer wieder – zuletzt wieder durch deren Präsidenten Felix Hufeld in einer Rede anlässlich einer Veranstaltung der der Hochschule der deutschen Bundesbank und der Universität Paderborn am 22. September 2017. – eine deutliche Absage erteilt. Die BaFin begründet ihre insoweit ablehnende Haltung primär mit dem Argument‚ gleiches Geschäft, gleiches Risiko, gleiche Regel – und gleiche Aufsicht'. Anders gewendet möchte die BaFin verhindern, dass die von Sandbox-Konzepten erwartete Innovationsförderung darin besteht, dass man von Aufsicht absieht, sondern darin, dass man sie verhältnismäßig anwendet.

Der von der EZB zur Konsultation vorgelegte Entwurf orientiert sich hinsichtlich der Definition was ein FinTech überhaupt ist an der vom Secretariat to the Financial Stability Board Bank for International Settlements (FSB) bereits vorgelegten Formulierung:

"technology-enabled innovation in financial services that could result in new business models, applications, processes or products with an associated material effect on the provision of financial services" (Entwurf S. 3).

Entsprechend ist nach dem Entwurf der Guidelines eine FinTech-Bank, eine Bank mit einem

"business model in which the production and delivery of banking products and services are based on technology-enabled innovation" (Entwurf S. 4).

Das Wort Sandbox oder auch nur irgendeine ( von der FinTech-Branche erwartete) Vereinfachung gegenüber traditionellen Kreditinstituten taucht in dem Entwurf nicht auf. Der Entwurf entspricht insoweit exakt dem von der deutschen Finanzaufsicht bereits praktizierten Konzept der doppelten Proportionalität, letztlich also der verhältnismäßigen Anwendung bankaufsichtsrechtlicher Regelungen.

Hinsichtlich wie vorstehend definierter FinTech-Banken weißt der Entwurf allerdings darauf hin, dass die verfolgten Geschäftsmodelle unter Umständen zusätzliche – nicht etwa weniger – Risiken mit sich brächten, die ebenfalls hinreichend zu berücksichtigen seien. Insoweit führt der Entwurf Beispielhaft einige dieser besonderen Risiken an. So bestehe beispielsweise oftmals ein besonderes Liquiditätsrisiken, da Einlagen häufiger weniger langfristig und mit festem Planung shorizont zur Verfügung stünden („less sticky) seien. Außerdem bestünden besondere IT-, Daten- und Datenschutzrisiken, die sich letzten Endes aus der naturgemäß größeren IT-Orientierung der FinTech-Unternehmen ergäbe. Häufig bestünden aber auch besondere Kredit- und insbesondere Adressausfallrisken, die sich daraus ergäben, dass für Kunden von FinTechs regelmäßig keine hinreichende Kredithistorie vorhanden sei, was ggf. besondere Scoring-Verfahren erfordere, weil Standardansätze möglicherweise nicht ausreichend seien.

Die EZB hat nun alle interessierten und beteiligten Kreise dazu aufgerufen, zu dem Entwurf der Guidelines Stellung zu nehmen. Es ist davon auszugehen, dass das Thema Sandbox in den Stellungnahmen häufiger eine Rolle spielen wird. Es ist aber auch davon auszugehen, dass die europäische Bankaufsichtsbehörde sich gerade ihre Haltung zu diesem Thema vor Entwicklung des Entwurfsintensiv durchdacht hat, so dass eine Änderung insoweit ansich nicht denkbar scheint.

Wir beraten neben Kredit- und Finanzdienstleistungsinstituten auch FinTech-Unternehmen und Unterstützen dabei Ideen und neue Konzepte wirtschaftlich sinnvoll und rechtlich, insbesondere bankaufsichtsrechtlich, zulässig umzusetzen. Bitte sprechen Sie uns zu allen Fragen, insbesondere auch im Hinblick auf den von der EZB zur Konsultation vorgelegten Entwurf, sehr gerne jederzeit an.