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EU-Parlament beschließt Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern

24.04.2019, News

Durch diese neue Richtlinie will das EU-Parlament Whistleblower schützen und Transparenz schaffen. Die Richtlinie führt – vereinfacht gesagt – zu Handlungsbedarf für sämtliche in Europa tätigen Unternehmen mit mehr als 50 Mitarbeitern oder mehr als € 10 Mio. Umsatz sowie für Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohnern. Die betroffenen Unternehmen und Gemeinden müssen u.a. ein internes Hinweisgebersystem schaffen, um insbesondere Mitarbeitern die Möglichkeit zu geben, Gesetzesverstöße zu melden.

Am 16. April hat das EU-Parlament die umstrittene Richtlinie zum Schutz von Hinweisgebern beschlossen. Die Zustimmung des Ministerrats gilt als Formsache. Die Richtline wird dazu führen, dass bereits mittlere Unternehmen, die bisher kein Hinweisgebersystem haben, zu einer entsprechenden Einführung gezwungen werden. Die neuen Regeln sollen Hinweisgeber u.a. vor Kündigungen und anderen Repressalien durch ihre Arbeitgeber schützen.

Die EU-Richtlinie erfasst zunächst nur Verstöße gegen EU-Recht. Den Mitgliedsstaaten ist es jedoch freigestellt, bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht auch Verstöße gegen nationale Gesetze zu erfassen. Wir gehen davon aus, dass gerade Deutschland von dieser Möglichkeit Gebrauch machen wird. In zwei Jahren muss die Richtlinie umgesetzt sein.

Im Grundsatz ist ein dreistufiges Verfahren vorgesehen:

Schritt 1: Hinweisgeber müssen zunächst Hinweise innerhalb des betroffenen Unternehmens geben.
Schritt 2: Als nächsten Schritt, falls auf den ersten keine Änderung erfolgt, können sich Hinweisgeber an die zuständigen Behörden wenden.
Schritt 3: Im letzten Schritt ist eine Mitteilung an die Medien erlaubt.

Hinweisgeber können allerdings frei wählen, ob sie zunächst intern melden oder gleich an eine Behörde berichten. Sie werden nicht verpflichtet, sich als erstes an eine Stelle in ihrem (eigenen) Unternehmen zu wenden.

Um den Schritt 1 so einfach wie möglich für Hinweisgeber zu gestalten, werden Unternehmen ab 51 Mitarbeiter oder einem Jahresumsatz von über 10 Mio. Euro sowie Gemeinden mit mehr als 10.000 Einwohner verpflichtet, ein internes Hinweisgebersystem einzurichten. Für Unternehmen ist die Einrichtung eines zunächst rein internen Systems auch deshalb attraktiv, weil Hinweisgeber damit nicht gezwungen sind, gleich im ersten Schritt eine Behörde einzuschalten.

Schalast verfolgt die Entwicklung bereits seit geraumer Zeit, so dass wir bereits heute eine Lösung für diese zusätzliche Compliance-Pflicht anbieten können. Unsere Legal Service-Gesellschaft CLARIUS.LEGAL AG hat einen Dienst entwickelt, mit dem betroffene Unternehmen und Gebietskörperschaften den neuen Anforderungen gerecht werden.

Mit einer Online-Plattform im eigenen Design und auf Wunsch einer Hotline für telefonische Hinweise sind Betroffene auf der sicheren Seite. Der Service ermöglicht es Hinweisgebern, Verstöße zunächst intern zu melden. Dabei ist die Anonymität des Hinweisgebers sowohl sicher als auch rechtssicher, denn anders als bei Services von Softwareunternehmen kann CLARIUS.LEGAL als Rechtsanwaltsgesellschaft die Anonymität des jeweiligen Hinweisgebers auch dann verteidigen, wenn hoheitliche Ermittlungsmaßnahmen stattfinden. Dazu wird ein Mandatsverhältnis begründet, das die Vertraulichkeit gewährleistet und jeden Hinweisgeber motivieren wird, auch den vorgesehenen internen Weg zu beschreiten. So lässt sich Compliance mit der EU-Richtlinie und der zukünftigen nationalen Umsetzung bereits heute erreichen.

Sprechen Sie uns gerne an.