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The Radio Group siegt mit Schalast vor dem Bundesgerichtshof gegen RMS Radio Marketing Service, den größten deutschen Vermarkter von Rundfunkzeiten

25.11.2020, Germany, Frankfurt

Am 24. November 2020 hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs über die Revision zweier Lokalradios der Schalast-Mandantin The Radio Group mündlich verhandelt. Gegenstand des seit 2011 andauernden Verfahrens ist eine Klage der beiden sich kartellrechtlich diskriminiert und behindert fühlenden Radiosender gegen den Marktführer im Bereich der Vermarktung von Radiowerbezeiten, RMS Radio Marketing Service. Die Schalast Mandantinnen obsiegten noch vor dem Landgericht Hamburg bevor das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg diese Entscheidung aufhob. Diese Berufungsentscheidung hob der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs nun in ihren wesentlichen Teilen auf und verwies die Sache zur Neuverhandlung zurück nach Hamburg.

Die Beteiligten: The Radio Group und RMS

Bereits im Jahr 2011 hatten die beiden Lokalradios Radio Cottbus und Radio Potsdam, die beide von The Radio Group vermarktet werden, Klage beim Landgericht Hamburg gegen die RMS Radio Marketing Service erhoben. Die The Radio Group wurde im Jahr 2001 gegründet und besteht aus 17 Radiosendern. Sie ist in mehreren ihrer Sendegebieten Marktführer. Die beklagte RMS ist der größte Anbieter von Werbezeiten privater Radiosender aus dem gesamten Bundesgebiet. Gemeinsam mit der ARD-Tochter AS&S, welche der führende Vermarkter für öffentlich-rechtliche Radiosender ist, kommt sie auf Marktanteile jenseits der 95%.

Die RMS weigerte sich, die klagenden Sender der The Radio Group zu vermarkten. Aus unserer Sicht ist dieses marktabschottende Verhalten der RMS nicht im Einklang mit den kartellrechtlichen Vorgaben und den Anforderungen, die das Grundgesetz bezüglich der Rundfunkfreiheit steckt, zu vereinbaren.

Rechtsstreit über Vermarktung läuft seit 2011

Noch in erster Instanz sprach das Landgericht Hamburg den beiden Radiosendern einen Anspruch auf Aufnahme in die Vermarktung zu. Das Hanseatische Oberlandesgericht hingegen lehnte in der zweiten Instanz einen solchen Anspruch gegen die RMS ab und ließ überdies die Revision nicht zu. Hiergegen wehrten sich die beiden Radiosender gemeinsam mit Prof. Dr. Matthias Siegmann, Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof, und Schalast und legten am 7. März 2019 Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof ein. Mit Beschluss vom 14. Juli 2020 hat der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs die Revision gegen den wesentlichen Teil des Urteils des Hanseatischen Oberlandesgerichts zugelassen und am 24. November 2020 hierüber mündlich verhandelt.

In der mündlichen Verhandlung zugegen waren nicht nur Vertreter der beiden Lokalradios und der RMS, sondern auch des Bundeskartellamts.

BGH und Bundeskartellamt äußern Bedenken an Vermarktungskriterien

Im Laufe der mündlichen Verhandlung äußerte der Bundesgerichtshof erhebliche Bedenken an der Richtigkeit des Berufungsurteils. An mehreren Stellen sei das Hanseatische Oberlandesgericht zu einem Ergebnis gekommen, das die von ihm getroffenen Feststellungen nicht stützten. Dabei äußerte der Kartellsenat auch Bedenken an den von der RMS angewandten Kriterien, nach denen neue Sender zu einer Vermarktung zugelassen werden. Unterstützt wurde der Kartellsenat bei seiner Einschätzung durch Vertreter des Bundeskartellamts. Deren Ausführungen waren dabei sogar deutlicher als die des Kartellsenats. Herr Nothdurft vom Bundeskartellamt äußerte erhebliche Bedenken an der Zulässigkeit einiger der verwendeten Kriterien sowie deren diskriminierungsfreier Handhabung durch die RMS.

Entsprechend kam der Bundesgerichtshof dann auch zu dem Ergebnis, dass das Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichts in mehreren Punkten rechtsfehlerhaft sei. Er hob das Urteil daher in seinen wesentlichen Teilen auf und verwies die Sache zur neuerlichen Entscheidung an das Hanseatische Oberlandesgericht zurück.

Prozessbevollmächtigte:

Lokal-Radio Cottbus GmbH, Brandenburger Lokalradios GmbH: Prof. Dr. Matthias Siegmann (Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof), Karlsruhe; sowie Prof. Dr. Andreas Walter, LL.M. (Partner, Federführung), Ramón Glaßl (Partner; Kartellrecht), beide SCHALAST Rechtsanwälte Notare, Frankfurt am Main.

RMS Radio Marketing Service GmbH & Co. KG u.a.: Dr. Thomas Winter (Rechtsanwalt beim Bundesgerichtshof), Rohnke Winter, Karlsruhe; sowie Dr. Moritz Holm-Hadulla, Gleiss Lutz, Stuttgart.

Bundeskartellamt: Dr. Jörg Nothdurft, Bundeskartellamt, Bonn.